Wissenswertes

Kosten

Die Berechnung der Betreuungskosten erfolgt, abhängig von der Platzvergabe.
Man unterscheidet in:

Ganztagsbetreuung max. täglich 7.00 – 16.00 Uhr und
Halbtagsbetreuung max. täglich 7.00 – 11.30 Uhr

Finanzielle Hilfe ist über das Jugendamt möglich.

Hier können Sie ein Faltblatt des Erfurter Jugendamtes herunterladen, in dem Sie alle wichtigen Informationen finden.

Berufsbild der Tagesmutter

Die freiberufliche Tagesmutter betreut Kinder gegen Entgelt in ihrem eigenen Haus. Sie darf vom Gesetz her nur eine begrenzte Anzahl von Kindern betreuen (max. 5 Kinder gleichzeitig). Diese überschaubare, familienähnliche Situation macht es möglich, auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Kindes intensiv einzugehen. Die Tagesmutterbetreuung ist in erster Linie als Alternative zu Kindergarten und Krippe geschaffen worden, besonders für Kleinstkinder bis zu 3 Jahren. Es gibt jedoch auch Tagesmütter, die bereit sind, Schulkinder zu betreuen.

Vorteile gegenüber dem Kindergarten

  1. Individuelle Förderung des Einzelnen durch Kleinstgruppen
    Da ich maximal 5 Kinder gleichzeitig betreue, kann ich auf die Bedürfnisse des Einzelnen eingehen und mich ausgiebig mit jedem Kind beschäftigen.
  2. Individuelle Betreuung in Absprache mit den Eltern
    Sie haben spezielle Wünsche wie Ihr Kind erzogen werden soll – darauf einzugehen ist meine Aufgabe.
  3. Individuelle Unterstützung bei der Kindeserziehung
    Sie haben Fragen zur Erziehung Ihres Kindes? Sprechen Sie mich an und wir finden gemeinsam einen Weg.

Betreuungszeiten

Montag – Freitag: 7:00 – 16:00 Uhr

Sonderregelungen sind möglich, allerdings sollten die Betreuungszeiten dem Kind und
seiner Entwicklung entsprechend angepasst sein.
Ich bin eine flexible Tagesmutter, die jedoch genau auf ihr Arbeitspensum achtet.

Steuerliche Möglichkeiten

Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, können nach geltendem Recht zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten bis zu maximal 4000€ pro Jahr und Kind von der Steuer absetzen. Ein Drittel der gesamten Betreuungskosten müssen von den Familien selber getragen werden.

Beispiel: Die Betreuungskosten betragen jährlich 6000€. Davon kann die Familie 4000€ von der Steuer absetzen, 2000€ trägt sie selbst.

Paare, bei denen ein Elternteil erwerbstätig ist, können Kinderbetreuungskosten für Kinder vom 3. bis 6. Lebensjahr von der Steuer absetzen. Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten bis zu maximal 4000€ pro Jahr und Kind sind hier möglich.

Systematisch werden diese Kosten als Sonderausgabe berücksichtigt.

Meine Leistungen

  • Flexible, kindgerechte Tagesbetreuung
  • verkehrsberuhigte Lage in der Innenstadt
  • Eingezäunter Garten mit Sitzbank und Sandkasten
  • Geschult durch Deutschen Familienverband (Babysitterkurs inkl. Erste Hilfe)

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